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Bußgeldbescheid mit falschen Namen – wirksam?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, der nach seiner Adressierung den Betroffenen zweifelsfrei identifizieren läßt, so unterbricht dieser Bescheid die Verjährung auch dann, wenn irrtümlich der Geburtsname auch als Familienname angegeben wurde. Ergibt sich die Identität zweifelsfrei aus den weiteren Angaben, so ist dieser Bescheid auch nicht unwirksam.
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