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Bußgeldbescheid mit falschen Namen – wirksam?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, der nach seiner Adressierung den Betroffenen zweifelsfrei identifizieren läßt, so unterbricht dieser Bescheid die Verjährung auch dann, wenn irrtümlich der Geburtsname auch als Familienname angegeben wurde. Ergibt sich die Identität zweifelsfrei aus den weiteren Angaben, so ist dieser Bescheid auch nicht unwirksam.


BayObLG - Az: 2 ObOwi 122/03

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