Unfallschaden - Reparatur in markengebundener Fachwerkstatt
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern ein Verkehrsunfallgeschädigter nachweist, dass sein beschädigtes Kfz ausschließlich in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet wurde, so kann er die dort anfallenden Reparaturkosten erstattet verlangen. Um den Geschädigten auf eine günstigere Möglichkeit der Reparatur verweisen zu können, bedarf es der Vorlage eines verbindlichen Reparaturangebots der angeführten Werkstatt.
Der UPE-Aufschlag kann im übrigen auch im Rahmen der fiktiven Abrechnung geltend gemacht werden.
AG Berlin-Mitte, 15.01.2013 - Az: 107 C 3171/12
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...
Verifizierter Mandant
Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!