Sofern ein Verkehrsunfallgeschädigter nachweist, dass sein beschädigtes Kfz ausschließlich in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet wurde, so kann er die dort anfallenden Reparaturkosten erstattet verlangen. Um den Geschädigten auf eine günstigere Möglichkeit der Reparatur verweisen zu können, bedarf es der Vorlage eines verbindlichen Reparaturangebots der angeführten Werkstatt.
Der UPE-Aufschlag kann im übrigen auch im Rahmen der fiktiven Abrechnung geltend gemacht werden.
Der UPE-Aufschlag kann im übrigen auch im Rahmen der fiktiven Abrechnung geltend gemacht werden.
AG Berlin-Mitte, 15.01.2013 - Az: 107 C 3171/12
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