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Mietwagenanmietung - Zusatzkosten für Winterreifen zulässig?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Fall der Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs sind Zusatzkosten für Winterbereifung nicht erstattungsfähig. Denn es erscheint als willkürliche Kostenfestsetzung der Anbieter, die Winterbereifung eines Mietfahrzeugs dem Kunden im Winterhalbjahr zusätzlich in Rechnung zu stellen. Schließlich schuldet das Mietwagenunternehmen die Überlassung eines verkehrstauglichen Fahrzeugs. Ein solches besitzt eine der Jahreszeit entsprechende Bereifung.

Zusatzkosten für einen Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung sind regelmäßig nur dann erstattungsfähig, wenn auch das beschädigte Fahrzeug über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügte.


AG Bremen, 25.07.2013 - Az: 9 C 128/13

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