Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.485 Anfragen

Mietwagenkosten und der Aufschlag für Mehraufwendungen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für Schätzung von Mietwagenkosten ist der Schwacke-Automietpreisspiegel maßgeblich, wobei ein Aufschlag i.H.v. 20% für unfallbedingte Mehraufwendungen angemessen ist.
Der Schwacke-Automietpreisspiegel kann nicht aufgrund von Internet-Angebote in Frage gestellt werden. Hier handelt es sich um einen Sondermarkt mit nicht konstanten Preisen. Bei einer unklaren Anmietdauer ist dieser ebenso unbrauchbar, wie bei fehlender Kreditkarte.
Ein Unfall-Geschädigter kann aufgrund der schlecht überschaubaren Diskussion in der Rechtsprechung davon ausgehen, dass Mietwagenkosten im Bereich des Schwacke-Automietpreisspiegels erstattungsfähig sind.


AG Soltau, 02.07.2013 - Az: 4 C 711/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant