Ist ein Geschädigter aus beruflichen und familiären Gründen auf die Nutzung eines Kfz angewiesen, so liegt kein Verstoß gegen die Schadensminderungsobliegenheit vor, wenn keine Recherche nach einem Mietwagen zum Normaltarif betrieben wird, sondern gleich ein Kfz zum Unfalltarif vom Geschädigten angemietet wird.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


