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Unaufklärbarer Schaden am Mietwagen – muss der Mieter zahlen?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Will einen Mietwagenunternehmer vom Mieter eines seiner Fahrzeuge Schadensersatz verlangen und ist der Schadenhergang und aufklärbar, so besteht kein Schadensersatzanspruch seitens des Vermieters. Eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Mieters, die auf Obhuts- und Verantwortungsbereiche gründet und nicht zu einer Zufallshaftung führen darf, kommt nicht in Betracht.

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LG Oldenburg, 18.05.2012 - Az: 13 S 29/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Antje , Karlsruhe