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Schaden mit unaufklärbarer Unfallverursachung - Mieter haftet nicht!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Lässt sich nicht ausschließen, dass der Schadenseintritt vom Mieter eines Fahrzeugs in keiner Weise veranlasst oder beeinflusst worden ist, bleibt es bei der Beweislast des Vermieters.

Es muss also beweisen, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Mieters herrührt.

Bleibt der Sachverhalt unaufklärbar, so haftet der Mieter nicht für den Schaden.


LG Berlin, 18.11.2011 - Az: 56 S 36/11


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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