Lässt sich nicht ausschließen, dass der Schadenseintritt vom Mieter eines Fahrzeugs in keiner Weise veranlasst oder beeinflusst worden ist, bleibt es bei der Beweislast des Vermieters.
Es muss also beweisen, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Mieters herrührt.
Bleibt der Sachverhalt unaufklärbar, so haftet der Mieter nicht für den Schaden.
Es muss also beweisen, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Mieters herrührt.
Bleibt der Sachverhalt unaufklärbar, so haftet der Mieter nicht für den Schaden.
LG Berlin, 18.11.2011 - Az: 56 S 36/11
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


