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Unfallersatztarif erst wenn Normaltarif nicht verfügbar ist!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Besteht nach einem Unfall Anspruch auf einen Mietwagen, so darf dieser nicht gleich zum Unfallersatztarif angemietet werden. Zunächst muss der Unfallgeschädigte versuchen, ein Fahrzeug zum Normaltarif zu mieten. Tut der Geschädigte dies nicht, so besteht die Gefahr, dass die über den Normaltarif hinausgehenden Kosten nicht erstattet werden müssen.


AG München, 03.04.2009 - Az: 343 C 35535/06

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Dr. Peter Schaller, Dresden