Unfallersatztarif erst wenn Normaltarif nicht verfügbar ist!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Besteht nach einem Unfall Anspruch auf einen Mietwagen, so darf dieser nicht gleich zum Unfallersatztarif angemietet werden. Zunächst muss der Unfallgeschädigte versuchen, ein Fahrzeug zum Normaltarif zu mieten. Tut der Geschädigte dies nicht, so besteht die Gefahr, dass die über den Normaltarif hinausgehenden Kosten nicht erstattet werden müssen.
AG München, 03.04.2009 - Az: 343 C 35535/06
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...