Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.418 Anfragen

Unfallersatztarif erst wenn Normaltarif nicht verfügbar ist!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Besteht nach einem Unfall Anspruch auf einen Mietwagen, so darf dieser nicht gleich zum Unfallersatztarif angemietet werden. Zunächst muss der Unfallgeschädigte versuchen, ein Fahrzeug zum Normaltarif zu mieten. Tut der Geschädigte dies nicht, so besteht die Gefahr, dass die über den Normaltarif hinausgehenden Kosten nicht erstattet werden müssen.


AG München, 03.04.2009 - Az: 343 C 35535/06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...
Verifizierter Mandant