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Mietwagen nicht winterfest - Vermieter haftet bei Unfall!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Autovermieter ist verpflichtet, seine Mietfahrzeuge in den Wintermonaten mit Winterreifen auszurüsten.

Eine ausdrückliche Vereinbarung ist hierzu nicht erforderlich.

Verursacht ein Fahrzeugmieter aufgrund der nicht wintertauglichen Bereifung einen Unfall, so haftet der Vermieter alleine für den Schaden.


OLG Hamburg, 23.04.2007 - Az: 14 U 34/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Andreas Thiel, Waldbronn