Wurde ein Unfallfahrzeug erworben, dessen fachgerechte Instandsetzung vertraglich zugesichert wurde, obwohl die fachgerechte Instandsetzung des Unfallwagens nicht erfolgt ist, so ist das erworbene Fahrzeug als mangelhaft anzusehen und der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
Vertraglich wurde das Fahrzeug vorliegend als „Unfallwagen mit repariertem Vorschaden [..] (L/R Streifschaden)“ beschrieben.
Vertraglich wurde das Fahrzeug vorliegend als „Unfallwagen mit repariertem Vorschaden [..] (L/R Streifschaden)“ beschrieben.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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