Wurde ein Unfallfahrzeug erworben, dessen fachgerechte Instandsetzung vertraglich zugesichert wurde, obwohl die fachgerechte Instandsetzung des Unfallwagens nicht erfolgt ist, so ist das erworbene Fahrzeug als mangelhaft anzusehen und der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
Vertraglich wurde das Fahrzeug vorliegend als „Unfallwagen mit repariertem Vorschaden [..] (L/R Streifschaden)“ beschrieben.
Vertraglich wurde das Fahrzeug vorliegend als „Unfallwagen mit repariertem Vorschaden [..] (L/R Streifschaden)“ beschrieben.
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LG Hamm, 25.02.2014 - Az: 28 U 195/12
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0225.28U195.12.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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