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Gebrauchtwagengarantie kann keine Reparatur in einer Fachwerkstatt verlangen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Gebrauchtwagengarantie eines Kfz-Händlers, die den Käufer im Garantiefall dazu verpflichtet, eine vom Verkäufer benannte Fachwerkstatt zu beauftragen, benachteiligt den Käufer unangemessen und ist daher unwirksam.

Zwar hatte der Verkäufer vorliegend vorgetragen, er habe ein Interesse daran, in einer Fachwerkstatt die Arbeiten durchführen zu lassen, da er weiter Garantiegeber sei. Allerdings kann dieses Interesse deshalb nicht überwiegen, weil bei einer fehlerhaften Reparatur Gewährleistungsansprüche gegen die Werkstatt bestehen.


AG Hannover, 26.02.2014 - Az: 547 C 3575/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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