Im zu entscheidenden Fall war ein Gebrauchtwagen mit einer im Frontbereich deutlich sichtbar angebrachten grünen Plakette verkauft worden, wobei kaufvertraglich ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde.
Nach dem Kauf kam heraus, dass die Plakette nicht rechtmäßig war, der Käufer wollte deshalb vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Gericht gab dem Käufer Recht.
Nach dem Kauf kam heraus, dass die Plakette nicht rechtmäßig war, der Käufer wollte deshalb vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Gericht gab dem Käufer Recht.
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OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - Az: I-22 U 103/11
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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