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Erhöhter Verbrauch - Gebrauchtwagenhändler haftet nicht!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich haftet ein Gebrauchtwagenhändler nicht dafür, daß das Fahrzeug den herstellerseitig zugesagten Kraftstoffverbrauch einhält. Dieser hängt nach Iängerer Inbetriebnahme auch von der Pflege des Fahrzeugs, vom Einfahrverhalten und von der gewichtserhöhenden Sonderausstattung

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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