Grundsätzlich haftet ein Gebrauchtwagenhändler nicht dafür, daß das Fahrzeug den herstellerseitig zugesagten Kraftstoffverbrauch einhält. Dieser hängt nach Iängerer Inbetriebnahme auch von der Pflege des Fahrzeugs, vom Einfahrverhalten und von der gewichtserhöhenden Sonderausstattung
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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