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Erklärung über Kilometerlaufleistung kann Beschaffenheitsgarantie sein

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gibt ein gewerblicher Händler bei einem Gebrauchtwagenkauf ohne Einschränkung oder Zusätze eine Erklärung zu einer bestimmten Kilometerlaufleistung ab, so kann dies die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sein. Ist dies nicht beabsichtigt, so muß der Händler eine entsprechende Willenseinschränkung zum Ausdruck bringen. Andernfalls kann sich der Käufer auf die besondere Erfahrung und Sachkunde des Händlers verlassen und die Erklärung als Übernahme einer Garantie betrachten.


OLG Rostock, 11.07.2007 - Az: 6 U 2/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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