Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 398.220 Anfragen

Auto bei Inzahlungnahme untersuchen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Autohändler kann keinen Schadensersatz verlangen, wenn ein Fahrzeug ohne eingehende Untersuchung in Zahlung genommen wird. Dieses Verhalten ist grob fahrlässig, wenn der Kunde vorher ausdrücklich darauf hingewiesen hat, einen größeren Schaden teilweise in Eigenreparatur beseitigt zu haben. Stellt sich nun nachträglich heraus, daß die Beseitigung des unfachmännisch reparierten Schadens gut 9000 EURO erfordern würde, so geht dies zu Lasten des Händlers.


OLG Schleswig, 04.11.2005 - Az: 4 U 46/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.220 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!

Verifizierter Mandant

Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...

Verifizierter Mandant