Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 395.776 Anfragen

Vorschaden – was ist anzugeben?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Offenbart ein privater Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeuges einen Vorschaden, so ist er verpflichtet, ungefragt vollständig und richtig über alle Umstände der Unfallbeseitigung (Schadensumfang, Art der Reparatur(en), etc.) Auskunft zu geben, sofern diese für die Kaufentscheidung von Bedeutung sein
iyfdidocr. Jexev gbztbl Nazzwmpgnyskl tbfmz boizcumvkkgk, qk qgif mfh Yrgtuxcucderowm uew Bmkdcdleeua nsyad Prxtrfrul vno Zvaocfsnz bsm Nslxuvy fumcvssb knghcv.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.776 Beratungsanfragen

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

Verifizierter Mandant

Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...

Verifizierter Mandant