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Vorschaden – was ist anzugeben?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Offenbart ein privater Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeuges einen Vorschaden, so ist er verpflichtet, ungefragt vollständig und richtig über alle Umstände der Unfallbeseitigung (Schadensumfang, Art der Reparatur(en), etc.) Auskunft zu geben, sofern diese für die Kaufentscheidung von Bedeutung sein

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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