Es besteht keine Hinweispflicht eines Gebrauchtwagenhändlers auf mangelhafte Wartung eines gebrauchten Fahrzeuges. Der Käufer muß sich vielmehr selber informieren, ob die vorgeschriebenen Wartungen auch tatsächlich durchgeführt wurden. Da dies dem Serviceheft ohne weiteres zu entnehmen ist, besteht keine gesonderte Hinweispflicht für den Händler.
AG Hagen - Az: 9 C 221/03
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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