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Bei Gebrauchten auf mangelhafte Wartung hinweisen?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine Hinweispflicht eines Gebrauchtwagenhändlers auf mangelhafte Wartung eines gebrauchten Fahrzeuges. Der Käufer muß sich vielmehr selber informieren, ob die vorgeschriebenen Wartungen auch tatsächlich durchgeführt wurden. Da dies dem Serviceheft ohne weiteres zu entnehmen ist, besteht keine gesonderte Hinweispflicht für den Händler.


AG Hagen - Az: 9 C 221/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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