Wenn bei einem Gebrauchtwagen, der 110.000 km Laufleistung aufweist, der Zahnriemen reißt, so ist dies kein Sachmangel, da der Riemen ein Verschleißteil ist. Auch die technisch möglichen Folgen (Motorschaden) ändern hieran nichts.
AG Offenbach, 15.01.2003 - Az: 380 C 286/02
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