Wartezeit bei der Messung der Atemalkoholkonzentration
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde die Wartezeit nicht beachtet, ist eine Verwertbarkeit des gemessenen Wertes der Atemalkoholkonzentration dennoch möglich, wenn dieser sich weit oberhalb des Gefahrengrenzwertes befindet. Für die Beantwortung der Frage nach der Möglichkeit des Ausgleichs der durch die Nichtbeachtung der Wartezeit verursachten Schwankungen der Messwerte durch Vornahme eines Sicherheitsabschlags, ist ein Sachverständiger erforderlich. Allein fehlende Kenntnis über das Trinkverhalten des Betroffenen vor der Kontrolle rechtfertigt nicht die Annahme eines Sturztrunks.
OLG Saarbrücken, 02.04.2013 - Az: Ss B 133/2012 101/12 Owi
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.