Ein mit einer Atemalkoholkonzentration von über 25 mg/l angetroffener Autofahrer brachte im Bußgeldverfahren vor, er habe kurz vor Fahrtantritt einen alkoholhaltigen Hustenlöser genommen. Aus diesem Grund sei nicht auszuschließen, dass sich Reste hiervon noch in den Zahnfleischtaschen befunden hätten und das Messergebnis
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