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Atemalkoholmessung - Keine Belehrung über Freiwilligkeit erforderlich

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Beschuldigter, der einer Verkehrsstraftat verdächtig ist, darf nicht zu einem Atemalkoholtest gezwungen werden. Die Mitwirkung ist freiwillig.
Die unterbliebene Belehrung über die Freiwilligkeit des Tests führt nicht zu einer Unverwertbarkeit der Messung.


OLG Brandenburg, 16.04.2013 - Az: 53 Ss OWi 58/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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