Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.753 Anfragen

Blutuntersuchung angeordnet - Ergebnis nicht immer verwertbar!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Sofern eine Blutuntersuchung bei einem angetrunkenen Autofahrer von einem Polizeibeamten angeordnet wird, ohne das Gefahr im Verzug besteht, so kann das Ergebnis nicht im Strafverfahren verwendet werden. Hierzu wäre eine richterliche Anordnung erforderlich gewesen. Ein Freispruch ergibt sich hieraus aber nicht zwingend, da sich auch auf einen vorher durchgeführten Atemalkoholtest gestützt werden kann, wenn wie vorliegend zusätzlich deutliche Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Im zu entscheidenden Fall hatte der Betroffene (Ergebnis der Blutprobe 1,85 Promille) einen deutlich benommenen Eindruck gemacht und wollte mit dem Unfallfahrzeug vor den Polizisten flüchten - obwohl das Fahrzeug nur noch drei Räder hatte.


OLG Nürnberg, 07.12.2009 - Az: 1 St OLG Ss 232/2009

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.753 Beratungsanfragen

Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...

Verifizierter Mandant

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...

Verifizierter Mandant