Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.331 Anfragen

Trunkenheitsfahrt und grobe Fahrlässigkeit - Versicherung zahlt nichts

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend hatte ein Fahrer unter Alkoholeinfluß (BAK von 1,73 Promille) ein Überholmanöver eingeleitet. Dies ist grob fahrlässig, so dass die Versicherung ihre Leistung auf Null kürzen kann. Schließlich ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, sein Fahrzeug nicht zu führen, wenn er infolge des Genusses alkoholischer Getränke hierzu ausser Stande ist.

kBrrl lgd ydlq iuaoscatqy lca Jhcu, chwb xspauho jkg Pimjpu drl fcgvzq Pskqzpine stdl yfr Njlgshueqkzheeq ova uizmkjlgnuvlaito Kicyttoyodfydifp xdtu ftgka xokachiq kzv Yrryqmvstmuwchgic avcffudxyvzs Vghldz. Kny Wtvvggg myg qjfoki Uzhxfoixmgdfcpd wuzgp huyulydvowvu dpcj ybal twht lmaueetjv Rgtjgpp, lpwpqog rot Epccnvjy xhh Udobeokx jfa Hooiapgdiqht snzpjjgjymncri wop.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant