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Auch Gewohnheitstrinker können den Führerschein wieder erhalten
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Kraftfahrer, der als Gewohnheitstrinker einzustufen ist und mit 1,6 Promille im Straßenverkehr teilgenommen hat, kann i.a. erst dann wieder als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen betrachtet werden, wenn er zu einem nachhaltigen Entschluß
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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Super
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