Ist aufgrund einer eklatanten Alkoholauffälligkeit der Verdacht einer ausgeprägten Alkoholproblematik gerechtfertigt, so liegt ein Eignungsmangel nahe. Die Wiedererteilung eines entzogenen Führerscheins kann daher von der Beibringung einer ärztlichen Untersuchung abhängig gemacht werden.
Im vorliegenden Fall wurde
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