Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.142 Anfragen

Haftungsverteilung für Schaden am abschleppenden Fahrzeug bei Abschleppvorgang unter Laien

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es zu Schäden am abschleppenden Fahrzeug gekommen, weil ein Fahrzeug mit einem Abschleppseil anstatt mit einer Abschleppstange abgeschleppt wurde und die Abschleppöse beim abzuschleppenden Fahrzeug nicht ausreichend tief in die Halterung geschraubt wurde.

Im Rahmen der Verursachungsbeiträge war zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug nach Betriebsanleitung nur mit Stange hätte abgeschleppt werden dürfen.

Bei Verwendung der Stange wäre nach den Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen der streitgegenständliche Schaden nicht eingetreten.

Andererseits hat der Fahrer des anderen Fahrzeugs als Letzter beim Eindrehen der Abschleppöse Hand angelegt. Ihm ist daher auch mit zuzurechnen, dass die Abschleppöse nicht tief genug in die Halterung hineingedreht wurde, so dass hier eine hälftige Schadensteilung angemessen war.


LG München II, 17.09.2013 - Az: 8 S 1561/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant