Mit mehreren zehntausend Kilometern Gesamtlänge ist die Bundesstraße eine der prägenden Größen im deutschen Straßennetz. Im Alltag wird sie oft als bloße Alternative zur Autobahn wahrgenommen, dabei folgt sie einem eigenständigen Rechtsrahmen mit eigenen Regeln für Geschwindigkeit, Zugang, Mautpflicht und Baulast.
Was ist eine Bundesstraße?
Eine Bundesstraße ist eine Fernstraße des Bundes im Sinne des § 1 FStrG. Sie dient vor allem dem überregionalen Verkehr und verbindet Städte, Regionen und wirtschaftliche Knotenpunkte. Anders als die Autobahn ist die Bundesstraße kein reiner Schnellverkehrsraum. Sie bleibt offen für verschiedene Verkehrsformen und verläuft häufig durch Ortschaften oder dicht besiedelte Räume. Maßgeblich für die Nutzung sind die Regeln der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die je nach Abschnitt unterschiedlich zur Anwendung kommen.
Für die Einordnung als Bundesstraße ist weder die Optik noch der bauliche Aufbau entscheidend. Eine breit ausgebaute Strecke mit Mittelstreifen kann wie eine Autobahn wirken und dennoch Bundesstraße bleiben. Umgekehrt kann eine schmale Ortsdurchfahrt denselben Status haben. Die Bundesstraße ist damit keine einheitliche Bauform, sondern eine verwaltungsrechtliche Kategorie innerhalb des Bundesfernstraßenrechts.
Kennzeichnung und Nummerierung
Bundesstraßen sind durch das Verkehrszeichen 401 kenntlich gemacht - ein gelbes Schild mit schwarz umrandeter zwei- bis dreistelliger Ziffer und dem Kürzel „B". Die Grundlage für dieses Verkehrszeichen findet sich in
Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO. Die Nummerierung erfolgt durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Wegen des charakteristischen gelben Schilds werden mehrspurig ausgebaute Abschnitte umgangssprachlich mitunter als „gelbe Autobahn" bezeichnet.
Geschwindigkeit auf der Bundesstraße
Die zulässige Geschwindigkeit auf einer Bundesstraße ergibt sich nicht aus dem Straßenstatus selbst, sondern aus den allgemeinen Regeln der StVO und der konkreten Beschilderung vor Ort. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind für Pkw grundsätzlich 100 km/h zulässig.
Für Lkw gelten strengere Grenzen. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 bis 7,5 Tonnen dürfen außerorts in der Regel höchstens 80 km/h fahren. Für schwerere Lkw über 7,5 Tonnen gilt eine Begrenzung auf 60 km/h.
| Fahrzeugtyp |
Höchstgeschwindigkeit außerorts |
| Pkw bis 3,5 t |
100 km/h |
| Pkw mit Anhänger |
80 km/h |
| Lkw bis 7,5 t |
80 km/h |
| Lkw über 7,5 t |
60 km/h |
Diese Grundwerte können durch Beschilderung jederzeit abgeändert werden, etwa bei Baustellen, gefährlichen Kurven, in Ortsnähe oder bei erhöhter Unfallgefahr. Auch bei schlechten Sichtverhältnissen oder starkem Regen gilt nach
§ 3 Abs. 1 StVO das Gebot der angepassten Geschwindigkeit - unabhängig davon, was das Schild erlaubt.
Autobahnähnlich ausgebaut - aber keine Autobahn
Manche Abschnitte einer Bundesstraße verfügen über getrennte Richtungsfahrbahnen und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung. Auf solchen autobahnähnlichen Strecken gilt für Pkw keine starre Höchstgeschwindigkeit, aber eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Der optische Eindruck täuscht dabei leicht: Die Bundesstraße bleibt Bundesstraße - mit allen daraus folgenden Konsequenzen für Zugang und Tempolimits. Für Lkw ändert sich auch auf diesen Abschnitten nichts: Es bleibt bei 80 km/h (bis 7,5 t) bzw. 60 km/h (über 7,5 t).
Kraftfahrstraße als Sonderfall
Eine eigenständige Kategorie bilden Abschnitte, die als Kraftfahrstraße ausgewiesen sind. Dort dürfen ausschließlich Kraftfahrzeuge fahren, die bauartbedingt eine Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen können. Diese Regelung stellt eine Zugangsvoraussetzung dar und keine
Mindestgeschwindigkeit, die im laufenden Betrieb dauerhaft einzuhalten wäre.
Dürfen Fahrradfahrer auf einer Bundesstraße fahren?
Bundesstraßen sind - anders als Autobahnen - nicht generell für den Radverkehr gesperrt. Solange ein Abschnitt nicht ausdrücklich als Kraftfahrstraße oder Schnellstraße ausgeschildert ist, dürfen Fahrradfahrer die Strecke nutzen. Auf als Kraftfahrstraße ausgewiesenen Abschnitten ist die Nutzung mit dem Fahrrad verboten und mit einem Bußgeld bewehrt.
Mautpflicht auf der Bundesstraße
Für Pkw besteht auf Bundesstraßen keine Mautpflicht. Für schwere Nutzfahrzeuge gilt die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen. Seit dem 1. Juli 2024 wurde die Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen ausgeweitet - davon sind damit auch kleinere Lkw und Transporter dieser Gewichtsklasse erfasst.
Widmung und Entwidmung
Eine Straße erhält ihren Status als Bundesstraße erst durch einen formellen Verwaltungsakt, die sogenannte Widmung. Durch sie entstehen Nutzungsrechte sowie die Pflicht zur Beachtung der geltenden Verkehrsregeln. Gleichzeitig ergeben sich daraus besondere Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen und Beschilderung entlang des Streckenverlaufs.
Verliert eine Strecke ihre Bedeutung für das überregionale Verkehrsnetz, kann dieser Status durch Entwidmung wieder aufgehoben werden. § 2 Abs. 4 FStrG verpflichtet sogar zur Herabstufung oder Aufgabe, wenn die überregionale Verkehrsbedeutung einer Bundesstraße durch eine parallel verlaufende Autobahn entfallen ist. Änderungen am Verlauf bedürfen eines eigenen Verwaltungsverfahrens.
Baulast, Verwaltung und Finanzierung
Die Bundesstraße gehört dem Bund. Die Straßenbaulast liegt damit grundsätzlich bei der Bundesrepublik Deutschland, geregelt in § 5 FStrG. In der Praxis wird dieses System jedoch föderal umgesetzt: Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb übernehmen überwiegend die Bundesländer im Auftrag des Bundes. Die Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg liegt die Verwaltung unmittelbar beim Bund.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten regelt § 5 FStrG die Baulastverteilung. In größeren Städten kann die Verantwortung für bestimmte Abschnitte auf die jeweilige Kommune übergehen. Baumaßnahmen müssen Belange des Umwelt-, Natur- und Denkmalschutzes beachten; größere Projekte unterliegen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Anlieger einer Bundesstraße haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Zufahrt zu ihren Grundstücken. Dieses Recht ist jedoch stets mit dem öffentlichen Interesse am sicheren Straßenverkehr abzuwägen. Ein genereller Anspruch auf direkte Anbindung privater Flächen an das Bundesstraßennetz besteht nicht; Anschlussmöglichkeiten hängen vom jeweiligen Planfeststellungsverfahren ab.
Bußgelder bei Verstößen auf der Bundesstraße
Verstöße gegen Verkehrsregeln auf der Bundesstraße werden nach den allgemeinen Vorgaben der StVO und dem
Bußgeldkatalog geahndet. Neben
Geschwindigkeitsverstößen sieht der Katalog u.a. folgende Sanktionen für Verstöße beim
Überholen vor:
| Verstoß beim Überholen |
Bußgeld |
Punkte |
| Seitenabstand nicht eingehalten |
30 € |
- |
| Geschwindigkeit beim Überholen erhöht |
30 € |
- |
| Nachfolgenden Verkehr gefährdet |
80 € |
1 Punkt |
| Außerorts auf der rechten Spur überholt |
100 € |
1 Punkt |
| Außerorts überholt, mit Sachbeschädigung |
145 € |
1 Punkt |
| Mit dem Fahrrad auf einer Kraftfahrstraße gefahren |
10 € |
- |
Für Geschwindigkeitsverstöße außerhalb geschlossener Ortschaften gilt die folgende Staffelung:
| Überschreitung außerorts |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
| bis 10 km/h |
20 € |
- |
- |
| 11-15 km/h |
40 € |
- |
- |
| 16-20 km/h |
60 € |
- |
- |
| 21-25 km/h |
100 € |
1 |
- |
| 26-30 km/h |
150 € |
1 |
1 Monat* |
| 31-40 km/h |
260 € |
2 |
1 Monat* |
| 41-50 km/h |
320 € |
2 |
1 Monat |
| 51-60 km/h |
480 € |
2 |
1 Monat |
| 61-70 km/h |
600 € |
2 |
2 Monate |
| über 70 km/h |
700 € |
2 |
3 Monate |
*Ein Fahrverbot droht, wenn innerhalb von 12 Monaten bereits zweimal eine Überschreitung von 26 km/h oder mehr festgestellt wurde. Zzgl. Abwicklungsgebühr je nach Behörde. Die genannten Beträge entsprechen dem Regelsatz des Bußgeldkatalogs.