Von einem wirtschaftlichen Totalschaden geht man dann aus, wenn eine Reparatur des verunfallten Fahrzeuges aufgrund des Umfangs der Beschädigung und/oder des Alters unwirtschaftlich wäre. Dies ist nach gefestigter Rechtsprechnung dann der Fall, wenn die Kosten der Reparatur den Aufwand für die Wiederbeschaffung um mehr als 30% übersteigen.