Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.080 Anfragen

Abrechnung auf Neuwagenbasis

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Abrechnung auf Neuwagenbasis stellt einen Sonderfall der Schadensabrechnung dar. In diesem Fall braucht sich der Geschädigte nicht auf Reparatur und Ersatz des Minderwertes einlassen und kann einen Neuwagen als Ersatz verlangen, sofern das Fahrzeug weniger als 1000 km Fahrleistung aufweist, maximal 1-2 Monate alt ist und es zu einer erheblichen Beschädigung beim Unfall gekommen ist. In Ausnahmefällen kann ein Anspruch auch bei höherer Fahrleistung bestehen, wenn eine vollständige Wiederherstellung ohne bleibende Mängel nicht möglich ist, wobei ein geringer Abschlag auf den Neuwagenpreis hinzunehmen ist.

Die Schadensberechnung erfolgt auch für den Fall, daß sich der Geschädigte als Ersatz keinen Neuwagen kauft. Das beschädigte Fahrzeug fällt durch die Ersatzzahlung der Versicherung des Schädigers zu.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 17.04.2026)
Feedback zu diesem Tipp
Martin BeckerTheresia DonathAlexandra Klimatos

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG