Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.330 Anfragen

Abrechnung auf Neuwagenbasis

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Abrechnung auf Neuwagenbasis stellt einen Sonderfall der Schadensabrechnung dar. In diesem Fall braucht sich der Geschädigte nicht auf Reparatur und Ersatz des Minderwertes einlassen und kann einen Neuwagen als Ersatz verlangen, sofern das Fahrzeug weniger als 1000 km Fahrleistung aufweist, maximal 1-2 Monate alt ist und es zu einer erheblichen Beschädigung beim Unfall gekommen ist. In Ausnahmefällen kann ein Anspruch auch bei höherer Fahrleistung bestehen, wenn eine vollständige Wiederherstellung ohne bleibende Mängel nicht möglich ist, wobei ein geringer Abschlag auf den Neuwagenpreis hinzunehmen ist.

Die Schadensberechnung erfolgt auch für den Fall, daß sich der Geschädigte als Ersatz keinen Neuwagen kauft. Das beschädigte Fahrzeug fällt durch die Ersatzzahlung der Versicherung des Schädigers zu.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant