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LKW-Maut

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die rechtliche Grundlage für die Einführung einer streckenbezogenen Lkw-Maut im Jahr 2003 in Deutschland ist das am 12. April 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen (BGBl I, Nr. 23, S. 1234).

Das Vergabeverfahren, im Rahmen dessen die Einrichtung eines elektronischen Mauterfassungssystems ausgeschrieben wurde, ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Es ist vorgesehen, die Maut ab August 2003 zu erheben.
Die Vergabeentscheidung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen war von der Vergabekammer des Bundeskartellamtes intensiv überprüft worden. In ihrer Entscheidung war die Kammer vor zwei Wochen zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorgesehene Zuschlagsentscheidung des Ministeriums rechtsfehlerfrei war.

Die Mauterhebung verspricht auch mit Blick auf die supranationale Ausdehnung des Güterverkehrs Vorteile. Immer häufiger beschäftigen Unternehmen mit Sitz in der EU auf ihren dort zugelassenen Fahrzeugen Fahrer aus Osteuropa. Die Einführung der Maut schafft für das Gewerbe von sich aus Wettbewerbsverbesserungen, da mit der Maut auch ausländische Billiganbieter bezahlen müssen.

Hinzu treten die Maßnahmen des Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr (GüKG). Folgende Sofortmaßnahmen sind damit verbunden:
  • Pflicht des Unternehmers, nur Fahrer einzusetzen, die eine Arbeitsgenehmigung im Original mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung bzw. ein entsprechendes Negativattest mitführen;
  • Ausdehnung dieser Verpflichtung auch auf die Verlader; Verpflichtung der Verlader, nur Transportunternehmer einzusetzen, die Inhaber einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz sind; deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens für Verstöße gegen diese Pflichten;
  • Kontrollzuständigkeit des Bundesamtes für Güterverkehr für die Einhaltung der Bestimmungen des Aufenthalts-, des Arbeitsgenehmigungs- sowie Sozialrechts von Fahrern aus Drittstaaten.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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