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Internationaler Führerschein

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der internationale Führerschein erleichtert z.B. der Polizei die Feststellung, ob ein Fahrzeugführer mit einer für das entsprechende Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis am Verkehr teilnimmt. Der internationale Führerschein wird als Reisedokument von den Straßenverkehrsbehörden ausgestellt. Zwar benötigen Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis in den meisten europäischen Staaten keinen internationalen Führerschein, im außereuropäischen Ausland ist es jedoch i.d.R. vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mit sich zu führen.

Der deutsche Internationale Führerschein wird regelmäßig gemäß dem Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 ausgestellt, der drei Jahre gilt. Diese werden auch in vielen Unterzeichnerstaaten des Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949 akzeptiert (z.B. USA, Kanada, Australien).

Innerhalb von Ländern der EU und des EWR ist kein internationaler Führerschein erforderlich; in Schweden wird zusätzlich der Internationale Führerschein empfohlen. Außerhalb Europas ist ein internationaler Führerschein i.d.R. erforderlich und auch von den jeweiligen Behörden vorgeschrieben.

Damit ein internationaler Führerschein ausgestellt werden kann, ist eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mit der neuen Klasseneinteilung erforderlich. Inhaber von älteren Führerscheinen müssen sich diesen zunächst umtauchen lassen, da die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins im zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert wird. Hierfür ist die Führerscheinnummer einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausstellung des internationalen Führerscheins kostet ca. EUR 15 Gebühren.

Hinweis: Im Inland für deutsche Kraftfahrzeugführer erteilte Internationale Führerscheine gelten in der Bundesrepublik Deutschland nicht als gültige Fahrausweise!
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 23.01.2026)
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