Das Bundeskabinett hat am 21.5.2008 den neuen Bußgeldkatalog gebilligt. Somit werden höhere Bußgelder und härtere Strafen für Verkehrssünder vermutlich ab dem 1.1.2009 Realität, sofern Bundestag und Bundesrat zustimmen. Die Zustimmung gilt jedoch als sicher.
Zu den geplanten Änderungen führt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung folgendes aus:
"Die Bußgeldregelsätze sollen für die nachfolgend genannten Verkehrsverstöße angehoben werden. Dabei handelt es sich um Hauptunfallursachen, Zuwiderhandlungen, die für die Betroffenen mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden sind und Vorsatztaten.
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot (Nrn. 4, 4.1, 4.2 - von 40 € auf 80 €)
- mit kennzeichnungspflichtigem Kfz bei schlechter Sicht nächsten Parkplatz nicht aufgesucht (Nr. 6 - von 75 € auf 140 €)
- unangepasste Geschwindigkeit (Nrn. 8, 8.1 - von 50 € auf 100 €)
- Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei einer Überschreitung um mehr als 16 km/h mit Lkw oder Bussen und mehr als 21 km/h mit Pkw o. ä. Kfz (Nrn. 9, 9.1, 9.2, 9.3, 11, 11.1, 11.2, 11.3 i. v. m. Tabelle 1) - differenzierte Anhebung wie nachstehend, keine Anhebung bei Verwarnungsgeldregelsätzen
- keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer (Nr. 10 von 60 € auf 80 €),
- Abstandsverstöße, sofern der Abstand von einem vorausfahrenden Kfz bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes betrug (Nrn. 12.3, 12.4 - Tabelle), differenzierte Anhebung wie nachstehend, keine Anhebung bei Verwarnungsgeldregelsätzen
- Nichteinhalten des Mindestabstandes bei Lkw (Nr. 15 - von 50 € auf 80 €),
- gefährliche Überholvorgänge (Nrn. 17, 18, 19, 19.1, 19.1.1, 19.1.2, 20, 21, 21.1, 21.2, 22), Verdoppelung
- Vorfahrtsverstöße (Nr. 34 - von 50 € auf 100 €),
- Verstöße beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren (Nrn. 40, 41, 43 - jeweils von 40 € auf 70 €, Nr. 44 von 50 € auf 80 €)
- Fehlverhalten auf Bundesautobahnen: Höhenüberschreitungen (Nr. 79 - von 40 € auf 70 €), Einfahren an dafür nicht vorgesehener Stelle (Nr. 81 - von 50 € auf 75 €), Vorfahrtsverletzung (Nr. 82 - von 50 € auf 75 €), Wenden, Rückwärtsfahren (Nr. 83) in Ein- oder Ausfahrt von 50 € auf 75 € (83.1), auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen von 100 € auf 130 € (83.2), auf der durchgehenden Fahrbahn von 150 auf 200 € (83.3), Parken auf BAB (Nr. 85 - von 40 € auf 70 €), Benutzung Seitenstreifen (Nr. 88 - von 50 € auf 75 €)
- Fehlverhalten an Bahnübergängen (Nrn. 89, 89a, 89a.1, 89a.2 - von 50 € auf 80 € und von 150 € auf 240 €), vorsätzliche Verstöße (Umfahren von Bahnschranken von 450 € auf 700 €)
- Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen (Nr. 113 - von 50 € auf 80 €)
- Rotlichtverstöße (Nrn. 132, 132.1, 132.2, 132.3, 132.3.1, 132.3.2, 133, 133.1, 133.2, 133.3, 133.3.1, 133.3.2), differenzierte Anhebung wie nachstehend
- Drogen- und Alkoholverstöße (Nrn. 241, 241.1, 241.2, 242, 242.1, 242.2, 242a), Verdoppelung von 250 € auf 500 € (erster Verstoß), 500 € auf 1000 € (zweiter Verstoß), 750 € auf 1500 € (dritter Verstoß); Null-Promille-Regel für Fahranfänger von 125 € auf 250 €
- Aufnahme einer allgemeinen Erhöhungsregel für den Fall, dass ein Tatbestand nachweislich vorsätzlich begangen wird (§ 3 Abs. 6 BKatV, Erhöhung des Regelsatzes für Fahrlässigkeit um die Hälfte, bisher nicht geregelt)
- Einfügung eines besonderen Abschnittes für Vorsatztaten: Durchführung illegaler Kfz-Rennen (Nrn. 247, 248), Anhebung für Teilnehmer von 150 € auf 400 €, für Veranstalter von 200 € auf 500 €
- Fahren mit verkehrsunsicheren Kfz wie nachstehend (Nrn. 108, 189, 189.1.1, 189.1.2, 189.2, 189.2.1, 189.2.2, 189.3, 189.3.1, 189.3.2, 214, 214.1, 214.2),
- Überladungen um mehr als 5 % bei Lkw und mehr als 20 % bei Pkw (Nrn. 198.1.3 ff. , 199.1.2 ff., 198.2.4 ff., 199.2.4 ff.), differenzierte Anhebung wie nachstehend, keine Anhebung bei Verwarnungsgeldregelsätzen
- Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot (Nrn. 119, 120), Fahrer von 40 € auf 75 €; Halter von 200 € auf 380 €"
(Stand 1.4.2008)
Die beabsichtigten Änderungen mit Vergleichstabellen als PDF-Dokument zum Download
Zu den geplanten Änderungen führt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung folgendes aus:
"Die Bußgeldregelsätze sollen für die nachfolgend genannten Verkehrsverstöße angehoben werden. Dabei handelt es sich um Hauptunfallursachen, Zuwiderhandlungen, die für die Betroffenen mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden sind und Vorsatztaten.
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot (Nrn. 4, 4.1, 4.2 - von 40 € auf 80 €)
- mit kennzeichnungspflichtigem Kfz bei schlechter Sicht nächsten Parkplatz nicht aufgesucht (Nr. 6 - von 75 € auf 140 €)
- unangepasste Geschwindigkeit (Nrn. 8, 8.1 - von 50 € auf 100 €)
- Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei einer Überschreitung um mehr als 16 km/h mit Lkw oder Bussen und mehr als 21 km/h mit Pkw o. ä. Kfz (Nrn. 9, 9.1, 9.2, 9.3, 11, 11.1, 11.2, 11.3 i. v. m. Tabelle 1) - differenzierte Anhebung wie nachstehend, keine Anhebung bei Verwarnungsgeldregelsätzen
- keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer (Nr. 10 von 60 € auf 80 €),
- Abstandsverstöße, sofern der Abstand von einem vorausfahrenden Kfz bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes betrug (Nrn. 12.3, 12.4 - Tabelle), differenzierte Anhebung wie nachstehend, keine Anhebung bei Verwarnungsgeldregelsätzen
- Nichteinhalten des Mindestabstandes bei Lkw (Nr. 15 - von 50 € auf 80 €),
- gefährliche Überholvorgänge (Nrn. 17, 18, 19, 19.1, 19.1.1, 19.1.2, 20, 21, 21.1, 21.2, 22), Verdoppelung
- Vorfahrtsverstöße (Nr. 34 - von 50 € auf 100 €),
- Verstöße beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren (Nrn. 40, 41, 43 - jeweils von 40 € auf 70 €, Nr. 44 von 50 € auf 80 €)
- Fehlverhalten auf Bundesautobahnen: Höhenüberschreitungen (Nr. 79 - von 40 € auf 70 €), Einfahren an dafür nicht vorgesehener Stelle (Nr. 81 - von 50 € auf 75 €), Vorfahrtsverletzung (Nr. 82 - von 50 € auf 75 €), Wenden, Rückwärtsfahren (Nr. 83) in Ein- oder Ausfahrt von 50 € auf 75 € (83.1), auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen von 100 € auf 130 € (83.2), auf der durchgehenden Fahrbahn von 150 auf 200 € (83.3), Parken auf BAB (Nr. 85 - von 40 € auf 70 €), Benutzung Seitenstreifen (Nr. 88 - von 50 € auf 75 €)
- Fehlverhalten an Bahnübergängen (Nrn. 89, 89a, 89a.1, 89a.2 - von 50 € auf 80 € und von 150 € auf 240 €), vorsätzliche Verstöße (Umfahren von Bahnschranken von 450 € auf 700 €)
- Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen (Nr. 113 - von 50 € auf 80 €)
- Rotlichtverstöße (Nrn. 132, 132.1, 132.2, 132.3, 132.3.1, 132.3.2, 133, 133.1, 133.2, 133.3, 133.3.1, 133.3.2), differenzierte Anhebung wie nachstehend
- Drogen- und Alkoholverstöße (Nrn. 241, 241.1, 241.2, 242, 242.1, 242.2, 242a), Verdoppelung von 250 € auf 500 € (erster Verstoß), 500 € auf 1000 € (zweiter Verstoß), 750 € auf 1500 € (dritter Verstoß); Null-Promille-Regel für Fahranfänger von 125 € auf 250 €
- Aufnahme einer allgemeinen Erhöhungsregel für den Fall, dass ein Tatbestand nachweislich vorsätzlich begangen wird (§ 3 Abs. 6 BKatV, Erhöhung des Regelsatzes für Fahrlässigkeit um die Hälfte, bisher nicht geregelt)
- Einfügung eines besonderen Abschnittes für Vorsatztaten: Durchführung illegaler Kfz-Rennen (Nrn. 247, 248), Anhebung für Teilnehmer von 150 € auf 400 €, für Veranstalter von 200 € auf 500 €
- Fahren mit verkehrsunsicheren Kfz wie nachstehend (Nrn. 108, 189, 189.1.1, 189.1.2, 189.2, 189.2.1, 189.2.2, 189.3, 189.3.1, 189.3.2, 214, 214.1, 214.2),
- Überladungen um mehr als 5 % bei Lkw und mehr als 20 % bei Pkw (Nrn. 198.1.3 ff. , 199.1.2 ff., 198.2.4 ff., 199.2.4 ff.), differenzierte Anhebung wie nachstehend, keine Anhebung bei Verwarnungsgeldregelsätzen
- Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot (Nrn. 119, 120), Fahrer von 40 € auf 75 €; Halter von 200 € auf 380 €"
(Stand 1.4.2008)
Die beabsichtigten Änderungen mit Vergleichstabellen als PDF-Dokument zum Download
Veröffentlicht: 06.07.2015 - aktualisiert: 26.04.2026
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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Die Anhebungen betreffen vor allem Hauptunfallursachen sowie Verstöße, die mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden sind oder vorsätzlich begangen werden. Dazu zählen unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße sowie Fehlverhalten an Bahnübergängen.
Bei Drogen- und Alkoholverstößen erfolgt eine Verdoppelung der Geldbußen: Der erste Verstoß steigt von 250 € auf 500 €, der zweite von 500 € auf 1000 € und der dritte von 750 € auf 1500 €. Für Fahranfänger unter der Null-Promille-Regel erhöht sich das Bußgeld von 125 € auf 250 €.
Es wurde eine allgemeine Erhöhungsregel eingeführt: Bei nachweislichem Vorsatz wird der Regelsatz, der ursprünglich für Fahrlässigkeit vorgesehen ist, um die Hälfte erhöht.
Bei Verstößen gegen das Sonntagsfahrverbot steigen die Bußgelder für Fahrer von 40 € auf 75 € und für Halter von 200 € auf 380 €.
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