Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.934 Anfragen

Aufwendungsersatz im Rahmen der Gewährleistung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Käufer im Vertrauen auf den Erhalt des Wagens Aufwendungen getätigt, hat er z.B. den Gebrauchtwagen neu lackieren lassen, und weist der Wagen dann derart schwerwiegende Mängel auf, dass Schadenersatz statt der Leistung in Betracht kommt, so kann der Käufer nach § 284 BGB anstelle des Schadenersatzes auch Aufwendungsersatz verlangen. Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, ist allerdings grundsätzlich wieder Fristsetzung zur Nacherfüllung und fruchtloser Fristablauf nötig. Hinzu kommt, dass nur Ersatz solcher Aufwendungen verlangt werden kann, die der Käufer "billigerweise" machen durfte. Extravaganzen bekommt er daher nicht vergütet.
Stand: (letzte Änderung: 25.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Gemäß § 284 BGB kann der Käufer Aufwendungsersatz verlangen, wenn er im Vertrauen auf den Erhalt des Wagens Investitionen getätigt hat – wie etwa eine Neulackierung – und das Fahrzeug derart schwerwiegende Mängel aufweist, dass ein Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung besteht.
Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, ist grundsätzlich zunächst eine Fristsetzung zur Nacherfüllung sowie deren fruchtloser Ablauf zwingend erforderlich, bevor Aufwendungsersatz verlangt werden kann.
Erstattungsfähig sind nur solche Aufwendungen, die der Käufer „billigerweise“ tätigen durfte. Extravagante oder unnötig kostspielige Investitionen werden vom Verkäufer in der Regel nicht vergütet.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.263 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant