| Lfd. Nr. | Tatbestand | Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) | Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten |
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| Fußgängerüberweg | ||||
| 113 | An einem Fußgängerüberweg, den zu Fuß Gehende oder Fahrende von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen erkennbar benutzen wollten, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt |
§ 26 Absatz 1, 3 § 49 Absatz 1 Nummer 24 Buchstabe b |
80 € | |
| 114 | Bei stockendem Verkehr auf einen Fußgängerüberweg gefahren | § 26 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 24 Buchstabe b |
5 € | |
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