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107-110 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

Bußgeldkatalog (BKatV)

 
Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
  Sonstige Pflichten von
Fahrzeugführenden
   
107 Beim Führen eines Fahrzeugs nicht dafür gesorgt, dass    
107.1   seine Sicht oder das Gehör durch die Besetzung,
Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt waren
§ 23 Absatz 1 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 22
 10 €
107.2   das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung
oder die Besetzung vorschriftsmäßig waren oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt
§ 23 Absatz 1 Satz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 22
 25 €
107.3   die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar waren § 23 Absatz 1 Satz 3
§ 49 Absatz 1 Nummer 22
  5 €
107.4   an einem Kraftfahrzeug, an dessen Anhänger oder
an einem Fahrrad die vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung auch am Tage vorhanden oder betriebsbereit war
§ 23 Absatz 1 Satz 4
§ 49 Absatz 1 Nummer 22
 20 €
107.4.1   – mit Gefährdung § 23 Absatz 1 Satz 4
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 22
 25 €
107.4.2   – mit Sachbeschädigung    35 €
108 Beim Führen eines Fahrzeugs nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder
die Besetzung vorschriftsmäßig waren, wenn dadurch
die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt
§ 23 Absatz 1 Satz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 22
 80 €
(109) (aufgehoben)    
(109a) (aufgehoben)    
110 Fahrzeug, Zug oder Gespann nicht auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr gezogen, obwohl unterwegs die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigende Mängel aufgetreten waren, die nicht alsbald beseitigt werden konnten § 23 Absatz 2 Halbsatz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 22
 10 €

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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