Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.047 Anfragen

§ 1 Bußgeldkatalog

Bußgeldkatalog (BKatV)

(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a und 24c des Straßenverkehrsgesetzes, die in der Anlage zu dieser Verordnung (Bußgeldkatalog – BKat) aufgeführt sind, ist eine Geldbuße nach den dort bestimmten Beträgen festzusetzen. Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, bei denen im Bußgeldkatalog ein Regelsatz von bis zu 55 Euro bestimmt ist, ist ein entsprechendes Verwarnungsgeld zu erheben.

(2) Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen sowie in Abschnitt I des Bußgeldkatalogs von fahrlässiger und in Abschnitt II des Bußgeldkatalogs von vorsätzlicher Begehung aus.

Rechtsberatung durch erfahrenen Anwalt

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant