AnwaltOnline - Verkehrsrecht September 2021
ISSN: 1619-7151
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Interessante Urteile
Abschleppen eines auf einer als Radweg gekennzeichneten Verkehrsfläche abgestellten Fahrzeugs
Selbst dann, wenn ein Fahrzeug am Ende eines durch die Zeichen 237 und 295 StVO nebst Piktogramm „Fahrrad“ gekennzeichneten Radweg steht und hinter dem Fahrzeug ein anderes Fahrzeug parkt, ist das Abschleppen des Fahrzeugs gerechtfertigt. ...
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Desinfektionskosten als erforderliche Wiederherstellungskosten nach einem Verkehrsunfall
Konkret angefallene Reparaturkosten sind auch dann erstattungsfähig, wenn sie zur Beseitigung des Unfallschadens zwar objektiv nicht erforderlich waren, sich aber aus Sicht des Geschädigten subjektiv als erforderlich dargestellt haben.
Mehrkosten, die ohne eigene Schuld des Geschädigten durch die von ihm ...
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Regressanspruch der Kfz-Haftpflichtversicherung bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit
Alleine aus einer Blutalkoholkonzentration unterhalb der Grenze von 1,1 Promille zum Unfallzeitpunkt folgt keine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit, die eine Regressforderung der Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund eines Obliegenheitsverstoßes begründen würde. ...
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Haftungsverteilung bei einem Parkunfall
Im vorliegenden Fall war es zum Zusammenstoß zweier Fahrzeuge gekommen, als der spätere Kläger beabsichtigte, rückwärts in eine Parkbucht einzuparken.
Der Kläger gab an, dass er erkannt hatte, dass die die in der benachbarten Parkbucht befindliche Beklagte beabsichtigte, rückwärts auszuparken. ...
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Weitere Urteile zum Verkehrsrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
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Das Thema des Monats
Rotlichtverstoß und Rotlichtüberwachung
Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
Ein Rotlichtverstoß liegt nicht schon dann vor, wenn ein Fahrzeug bei Rotlicht nicht an der Haltelinie zum Stehen kommt. Dies ist erst dann der Fall, wenn das Fahrzeug erst nach der Haltelinie stoppt und zudem in den Schutzbereich der Kreuzung gerät. Wird lediglich die Haltelinie überschritten, so liegt noch kein Rotlichtverstoß vor. Auch wenn keine Haltlinie existiert, muss das Fahrzeug die Fluchtlinie der Kreuzung oder Einmündung überfahren, so dass der Querverkehr beeinträchtigt wird.
Man unterscheidet zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Rotphase der Ampel bereits länger als 1 Sekunde bestand, als der Verstoß begangen wurde. Andernfalls liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor.
Die Folgen dieser Ordnungswidrigkeit für den Verkehrssünder sind ein Bußgeld sowie die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister. Es wird mindestens 1 Punkt eingetragen - darüber hinaus kann auch ein Fahrverbot verhängt werden.
Besonders problematisch und teuer ist ein Rotlichtverstoß dann, wenn es zudem zu einem Verkehrsunfall gekommen ist. Regelmäßig liegt bei einem Rotlichtverstoß grobe Fahrlässigkeit vor, so dass ggf. der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung entfällt.
Darf bei „Gelb“ noch gefahren werden?
Hat eine Ampel von Grün auf Gelb umgeschaltet, so ist dies nicht als Aufforderung zum „gasgeben“ zu verstehen. Vielmehr wird darauf hingewiesen, dass die Ampel gleich auf Rot umspringen wird und das Fahrzeug zum Stillstand gebracht werden soll.
Wird eine Ampel bei Gelb überfahren, so stellt dies einen Verstoß dar, der mit einem Bußgeld von maximal 10 € geahndet werden kann.
Wer dennoch bei Geld aufs Gas drückt, sollte weiterhin berücksichtigen, dass durch die Erhöhung der Geschwindigkeit auch zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommen kann. Ist die Ampel mit einer Blitzanlage verbunden, so kann zusätzlich noch ein Bußgeld wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf den Fahrer hinzukommen.
Rotlichtverstoß oder doch nur ein Haltelinienverstoß?
Hat der Kraftfahrer zwar die Haltelinie überschritten, ...
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