Um unter anderem die Anordnung von Tempo 30-Regelungen in Kommunen zu erleichtern, will die Bundesregierung das Straßenverkehrsgesetz novellieren.
Ein entsprechender Entwurf eines „Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ (20/8293) wurde am Donnerstag, 21. September 2023, erstmals im Bundestag beraten.
Im Anschluss wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen.
Veröffentlicht: 22.09.2023
Quelle: Deutscher Bundestag
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