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Auto-Zulassung soll künftig online erfolgen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Am 31. März 2023 stimmt der Bundesrat über den Vorschlag der Bundesregierung ab, das Verfahren zur Kfz-Zulassung zu digitalisieren und zu beschleunigen. Der Gang zur Zulassungsstelle soll künftig überflüssig sein, Kfz-Halterinnen und Halter könnten alles Notwendige online beantragen. Die entsprechenden Stempelplaketten für die Nummernschilder sollen per Postversand folgen. In der Zwischenzeit - bis zu 10 Tage - reicht der digitale Bescheid als Nachweis aus. Auch Autohäuser und professionelle Zulassungsdienste können die digitalen Services nutzen.

Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Der geplante komplette Neuerlass der bisherigen Fahrzeug-Zulassungsverordnung soll zudem verschiedene Beschlüsse auf Bund-Länder-Ebene umsetzen und das geltende Recht an europäische Vorschriften und Begrifflichkeiten anpassen. Dies betrifft auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, zum Beispiel für Tages-Zulassung, Wiederzulassung, das Umschreiben oder Stilllegen von Fahrzeugen.

Die Verordnung soll am 1. September in Kraft treten.

Veröffentlicht: 24.03.2023

Quelle: BundesratKOMPAKT

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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