Am 31. März 2023 stimmt der Bundesrat über Einführung und Finanzierung des so genannten Deutschlandtickets ab. Es soll bundesweit ab 1. Mai im Nahverkehr gelten und zum Einführungspreis von 49 Euro im monatlichen kündbaren digitalen Abonnement angeboten werden. Ziel ist es, die Attraktivität des Regionalverkehrs zu steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu schaffen, Energie zu sparen - und Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten.
Der Bundestag hatte das Gesetz am 16. Mai 2023 beschlossen und den Bundesrat gebeten, in verkürzter Frist darüber abzustimmen. Dazu hatten sich die Länder bereiterklärt.
Beteiligung des Bundes an Mehrkosten
Im aktuellen Jahr trägt der Bund die Hälfte der Mehrkosten, die den Ländern durch das neue Ticket entstehen. Bis 2025 beteiligt sich der Bund mit 1,5 Milliarden Euro jährlich an dem Vorhaben.Um die Finanzierung des 49-Euro-Tickets über 2025 hinaus dauerhaft zu sichern, ist für 2025 ein neues Gesetzgebungsverfahren geplant - dann auf Grundlage einer Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen.
In ihrer Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf hatten die Länder weitergehende verbindliche gesetzliche Festschreibungen der Bundesbeteiligung an den Mehrkosten gefordert.
Begrenzung der Infrastrukturkosten
Das Gesetz legt außerdem fest, dass die Erhöhung der so genannten Trassen- und Stationsentgelte im Schienenpersonennahverkehr, die von den bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen erhoben werden, für die Jahre 2023 bis 2025 bei 1,8 Prozent liegt.Veröffentlicht: 22.03.2023
Quelle: BundesratKOMPAKT
Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Patrizia Klein
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