Pkw-Führerscheininhaberinnen und -inhaber können künftig kleinere Motorräder bis 125 cm³ fahren, ohne dazu eine eigene Prüfung ablegen zu müssen.
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 einem entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung zugestimmt.
Wer mindestens 25 Jahre alt und seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B ist, erhält nach einer Schulung mit neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten aus Theorie und Praxis die Berechtigung, in Deutschland auch Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen. Eine Prüfung zu den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ist nicht vorgesehen.
Veröffentlicht: 24.12.2019
Quelle: PM des Bundesrats
Landbeck, Annweiler
Thomas Heinrichs, Bräunlingen