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EU-weit einheitliche Label für Kraftstoffe an Tankstellen und Neuwagen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Damit jeder Autofahrer schnell erkennt, welcher Kraftstoff in welchen Tank gehört und welche Kraftstoffe umweltfreundlich sind, führt die EU am 12.10.2018 einheitliche Kennzeichnungen ein. Die neuen Kraftstofflabel sind EU-weit an Zapfsäulen und –pistolen zu finden. Auch für neu hergestellte Fahrzeuge sind die leicht lesbaren, klaren und einfachen Etiketten ab sofort obligatorisch und werden auf den Tankdeckeln angebracht.

Die neuen Kennzeichnungen ersetzen weder bestehende Namen und Marken von Kraftstoffen noch Qualitäts-, Sicherheits- und Leistungsempfehlungen. Sie basieren auf Industriestandards und wurden von europäischen Normungsgremien unter Beteiligung von Industrie, Verbrauchern und Vertretern der Zivilgesellschaft entwickelt.

Die neuen Etiketten werden in drei Gruppen eingeteilt:

Benzinartige Kraftstoffe: diese werden mit einem „E“ innerhalb eines Kreises gekennzeichnet: E5, E10 usw. („E“ steht für spezifische Biokomponenten (Ethanol) im Ottokraftstoff;

Copyright und Quelle: Europäisches Komitee für Normung

dieselartige Kraftstoffe: diese werden mit einem „B“ innerhalb eines Quadrates gekennzeichnet: B7, B10, XTL usw. („B“ steht für spezifische Biodieselkomponenten im Dieselkraftstoff, XTL steht für synthetischen Diesel und gibt an, dass er nicht aus Rohöl gewonnen wurde);


Copyright und Quelle: Europäisches Komitee für Normung

gasförmige Kraftstoffe: hier wird die jeweilige Unterart innerhalb einer Raute/eines Diamanten dargestellt: z. B. CNG, LNG, LPG und H2 (Wasserstoff).


Copyright und Quelle: Europäisches Komitee für Normung

Bei neueren Fahrzeugen werden die Etiketten auch im Fahrzeughandbuch erscheinen, und sie können auch in dem über das Infotainementsystem eines Fahrzeugs zugänglichen elektronischen Handbuch zu finden sein. Die Etiketten werden nicht nur an allen öffentlichen Tankstellen verwendet, sondern sie sollten auch bei den Fahrzeughändlern zu sehen sein. Die neuen Etiketten werden in allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in den EWR-Ländern (Island, Liechtenstein und Norwegen) und auch in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, in Serbien, in der Schweiz und der Türkei eingeführt werden.

Veröffentlicht: 12.10.2018

Quelle: PM der EU-Kommission

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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