Wird ein Fahrzeug trotz Zusage eines Liefertermins nicht innerhalb der vereinbarten Frist geliefert, kann der Käufer dem Verkäufer eine letzte Frist zur Lieferung setzen. Wird das Fahrzeug nicht bis zum gesetzten Termin geliefert, kann sich der Käufer das Recht vorbehalten, die Annahme zu verweigern und vom Kaufvertrag zurückzutreten. Zudem kann er Schadenersatz für die eventuell entstehenden zusätzlichen Kosten zur Beschaffung eines anderen Fahrzeugs fordern.
An:
Betrifft: Kaufvertrag über einen Neuwagen Typ " " vom / Referenznummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu meinem Bedauern konnten Sie mir bislang das in Ihrem Haus durch Kaufvertrag vom erworbene Fahrzeug trotz Ihrer Zusage eines unverbindlichen Liefertermins am bis heute nicht liefern. Somit steht mir das Fahrzeug mehr als Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin immer noch nicht zur Verfügung.
Aus diesem Grund sehe ich mich gezwungen Ihnen eine Frist zur Lieferung bis spätestens zum zu setzen. Sollten Sie das Fahrzeug erst nach diesem Termin liefern, so werde ich die Annahme verweigern und vom Kaufvertrag zurücktreten. Vorsorglich weise ich noch darauf hin, dass ich ggf. entstehende zusätzliche Kosten für die Beschaffung eines anderen Fahrzeuges von Ihnen als Schadenersatz einfordern werde.
Mit freundlichen Grüssen
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Theresia Donath, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Patrizia Klein
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