Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 394.080 Anfragen

Räumung, wenn Jobcenter die Mietschulden nicht zahlt?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Erklärt das Jobcenter, nicht näher bezeichnete Mietschulden des Mieters "nach aktuellem Stand" zu übernehmen, so stellt dies keine den Anforderungen des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 Alt. 2 BGB genügende Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle zur Befriedigung des Vermieters dar. Denn dieser Erklärung kann nicht entnommen werden, welche konkreten ausstehenden Beträge umfasst sein sollen.

Der Vermieter kann daher auf Räumung und Herausgabe der Wohnung klagen, sofern die entsprechenden Mietrückstände die erforderliche Höhe aufweisen.


LG Berlin, 10.01.2017 - Az: 67 S 408/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.080 Beratungsanfragen

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...

Verifizierter Mandant