Risse an der Wohnzimmerdecke als Schönheitsreparatur?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter erfasst nicht die Pflicht zur Beseitigung größerer Substanzschäden der Dekoration und somit auch keine Pflicht zur Beseitigung der Risse an der Wohnzimmerdecke.
LG Berlin, 07.02.2017 - Az: 67 S 20/17
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