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Prüfung von Feuerlöschgeräten - umlagefähig?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten für die Prüfung von Feuerlöschgeräten und für die Auswechselung der Löschsubstanz durch eine Fachfirma sind Betriebskosten.


LG Berlin, 13.03.1986 - Az: 62 S 94/85

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