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Mieterhöhungsverlangen des Erwerbers vor Eigentumsumschreibung aufgrund Ermächtigung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
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Mieterhöhungsverlangen im eigenen Namen, so kann dies zulässig sein. Denn der Käufer einer vermieteten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch - und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung - im eigenen Namen ein Mieterhöhungsverlangen zu stellen (BGH, 19.3.2014 - Az:
VIII ZR 203/13). Es ist unschädlich, wenn der Käufer die Mieterhöhung "im eigenen Namen" geltend macht - auch wenn der Käufer zu diesem Zeitpunkt noch nicht Eigentümerin der Wohnung war.
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