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Entsprechende Anwendung der Regelung zur freien Werkbenutzung bei Übernahme einer Rhythmussequenz in einem neuen Musikstück
Urheberrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz als fortlaufende Unterlage in einem neuen Musiktitel (Sampling) übernommen, kann es sich um eine freie Benutzung in entsprechender Anwendung von
§ 24 Abs. 1 UrhG handeln, wenn ein selbständiges Werk geschaffen wird.
Eine übernommene Rhythmussequenz mit besonderen Klangeffekten stellt keine Melodie im Sinne von § 24 Abs. 2 UrhG dar.
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