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Sperrung oder Abschaffung des WLAN-Zugangs nach Hinweis auf urheberrechtsverletzende Handlungen?

Urheberrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Erhält ein Anschlussinhaber Hinweise auf urheber­rechtsverletzende Handlungen in Form einer entsprechenden Abmahnung, so sind die Eltern als Anschlussinhaber verpflichtet, ihre volljährigen Kinder auf das Verbot des illegalen Filesharings hinzuweisen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Es besteht jedoch keine Notwendigkeit, den WLAN-Zugang abzuschaffen oder zu sperren. Der Anschlussinhaber darf davon ausgehen, dass der Hinweis und die Computer-Kontrolle nach der ersten Abmahnung ausreicht und künftig keine weiteren rechtsverletzenden Handlungen durch die Kinder begangen werden.
Der Rechteinhaber kann in einem solchen Fall dem Anschlussinhaber nicht vorwerfen, er sei seinen Warn- und Kontrollpflichten nicht nachgekommen.


LG Rostock, 31.01.2014 - Az: 3 O 1153/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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